Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleich-berechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Seit der Einführung des Grundgesetzes ist vieles für die Gleichstellung erreicht worden. Aber eine vollständige Umsetzung in allen Lebensbereichen ist nicht in Sicht.
Wir verlieren die Geduld!
Das Bündnis 'HamburgJetztGleich' erwartert von der Hamburger Politik, die Forderungen in den folgenden sechs Handlungsfeldern umgehend zu erfüllen: