Europarechtliche (Amsterdamer Vertrag von 01.05.1999; Art. 2 und 3) und nationale Regelungen (Kabinettsbeschluss von Juni 1999) verdeutlichen, dass eine Gleichstellungspolitik und eine Gender-Mainstreaming-Strategie politisch und rechtlich geboten sind.
Letztere legt fest, dass alle Entscheidungen, die das tägliche Leben betreffen, so auszurichten sind, dass sie die Gleichstellung von Frauen und Männern fördern bzw. herstellen.
Unsere Forderungen im Einzelnen