Digitalisierung aus weiblicher Perspektive
Sowohl die Bundesregierung als auch der Hamburger Senat zielen die Digitalisierung aller Bereiche der Gesellschaft an.
So ist diese auch im Koalitionsvertrag der regierenden Parteien der FHH festgeschrieben.
Eine große Rolle bei der Digitalisierung spielen Softwareprodukte, hier insbesondere Algorithmen. Mit ihnen werden Filter erstellt, die entscheiden, welche Angebote welcher User*in angeboten werden. Algorithmen entscheiden darüber wer welche Leistung erhält und wer nicht. Mit Software/Algorithmen werden zukünftig mehr und mehr die Leistungen der Sozialversicherungen (Sozialhilfeträger, Krankenkassen, Renten- und Arbeitslosenversicherungen) gesteuert werden. Von Softwareentwicklern erstellte Algorithmen entscheiden wer welche Leistung erhält und wer nicht.
Eine zentrale Frage dabei wird sein, ob bei der Gestaltung der Digitalisierung, bei der Entwicklung entsprechender Softwareprodukte, der Algorithmen Frauen* adäquat beteiligt sind und sein werden oder ob überwiegend Männer* diese Prozesse durchführen und ihre männliche Sichtweise (Gender-Bias) und männlichen Lebensbedingungen in die Formulare, Internetzugänge, Entscheidungen, in die Algorithmen einarbeiten; der „Mann“ wieder verstärkt und unsichtbar mit „Mensch“ gleichgesetzt wird.
Es steht zu befürchten, dass die bereits analog bestehende strukturelle Benachteiligungen, digital verstärkt werden, dass Sichtweisen und praktisch vorhandene Lebensbedingungen, Tätigkeiten, Interessen etc. von Frauen* unberücksichtigt bleiben und Formulare, Internetzugänge, algorithmengestützte Prozesse und Entscheidungen reale Lebenserfahrungen von Frauen ignorieren und Sie/wir z. B. bei den Leistungsbezügen und im Gesundheitswesen benachteiligt sind.
Wir fordern:
· Umsetzung der Handlungsempfehlungen des 3. Gleichstellungsberichtes des Gutachtens „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“.
· Paritätische Beteiligung von Frauen* bei allen Digitalisierungsprozessen, die mit öffentlichen Geldern gestaltet werden
· Softwareentwicklungen, die standardisiert und dokumentiert hinsichtlich geschlechtsbezogener (und anderen) Diskriminierungen geprüft werden
· Veröffentlichung der (Grund-) Annahmen und Entscheidungskriterien, die in die Algorithmen insbesondere bei staatlichen Leistungen und den sozialen Versicherungssystemen niedergelegt sind
· Sicherstellung von geschlechtergerechten Zugängen und Nutzungsmöglichkeiten von digitalen Angeboten
· Förderung Gleichberechtigter Möglichkeiten und Kompetenzen von Mädchen und Frauen im IT-Bereich, insbesondere in den Schulen
· Eindämmung der digitalen (sexualisierten) Gewalt gegen Frauen* im Internet; entsprechende rechtliche und polizeiliche Maßnahmen, insbesondere eine konsequente Strafverfolgung der Täter und (Weiter-)Bildung von Polizei und Justiz